Wir bieten die Ausbildung von Kranführern an mit der entsprechenden fachlichen Unterweisung, die seitens der DGUV Vorschrift 52 und 53 für das selbständige Führen von Kranen erforderlich ist.
Teilnehmer mit und ohne Fahrpraxis können in einer zweitägigen Schulung bereits die Befähigung zur Führung von Brückenkrane, Portalkrane, Lkw Ladekrane erlangen.
Für Kranführer in der Industrie ist der Befähigungsnachweis laut DGUV Information 209-012 in einem eintägigen Seminar zu erlangen. Bei weiteren Kranarten kann eine Schulung von 5 bis 15 Tagen erforderlich sein.
Details klären wir gern im Gespräch anhand Ihrer Anforderungen.
Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf und wir besprechend die beste Lösung passend zu Ihrem Bedarf.