Laut neuer DGUV Vorschrift 52 & 53 bisher GUV-V D6 & BGV D6 und neuer DGUV Grundsatz 309-003bisher BGG 921 darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung),
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind,
- schriftlich Beauftragt wurden,
- und ihre Befähigung nachgewiesen haben (Prüfung nach der BGG 921 bzw. neuer DGUV Grundsatz 309-003)
Die Ausbildung zum/zur Kranführer/in beinhaltet folgende Punkte:
- für Kranschulung gem. den (alten) Vorgaben BetrSichV, BGV A 1, BGR 500 (Kapitel 2.8),
- BGV D 6, BGG 921 TRBS 2111 und BGI 555 / 610 / 672 VDI 2194 usw. (neue siehe oben)
- Fahrausweis für Krane / Kranschein 2 bis 5 Tage, je nach Kranart
2 Tage für Teilnehmer mit / ohne Fahrpraxis ab 200,- Euro
z.B. Brückenkrane, Portalkrane, Lkw Ladekrane, Hallenkrane, Deckenkrane
1 Tag Befähigungsnachweis für Krane z.B. in der Industrie siehe BGI 555
für 130,- Euro Tagesschulung gilt nur innerbetrieblich und nur wenn Ihre BG zustimmt
Autokrane, Raupenkrane, Mobilkrane, Hafenkrane und Turmdrehkrane mind. 2 Tage nur für Personen mit Kenntnissen (300,- Euro). Anfänger müssen mind. 5 Tage und mehr geschult werden. (ab 180,- Euro der Tag je nach Kranart und Kenntnissen)
Ausbildung und nicht nur Unterweisung schon seit 1996 gilt die BGG 921
Teilnehmerkreis:
Bedienpersonal für Krane, Fahrpersonal für Brücken od. Portalkrane, Turmdrehkranführer, Autokranführer, Lkw Ladekranbediener usw.
Inhalte Teil 1 :
bis zu 200 PowerPoint Folien je nach Kranart
- Rechtliche Grundlagen
- Kran Normen deutsch DIN 15001 und 15002
- Europa Krannorm EN 13000 EN 13001
- Geräteproduktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften wie BGG 921 BGV D6 und D8
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers Unternehmers Betreibers
- PAM nach
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise der Krane
- Wartung und Pflege der Maschine
- Betriebssicherheitsprüfung BGG 905 und Kranprüfbuch BGG 943
- Unfallschwerpunkte usw.
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen BGI 622
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmittel und Lasten
Teil 2 Praktische Ausbildung am Kran:
- Verhaltensregeln
- Arbeiten mit dem Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
- Fahrübungen mit und ohne Last
- beenden der Kranarbeit usw.
Theoretische Prüfung nur in Deutsch gem. der DGUV sowie BG und Unfallkasse des Landes
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung als Zertifikat und Bedienerausweis Führer von Kranen und anderen Hebezeugen oder als geprüfter Turmdrehkranführer mit Befähigungsnachweis für Krane.
Termine und Anmeldung:
- ab 3 Personen auch Termine in der Woche auf Anfrage
- vor Ort bei Firmen ab 5 Personen plus evtl. die Anfahrtskosten je nach Km.